Jus-Student wider Willen

Hätte mich die Jurisprudenz mehr angesprochen, dann hätte ich das Fach sicher studiert. Nun ist es aber so, dass mich andere Dinge doch noch etwas mehr faszinieren (Schreiben zum Beispiel), weshalb dann doch kein Rechtsgelehrter aus mir wurde…

…Bis ich dann bei der Flugschule meine Theorieunterlagen abholte und da auch eines dieser unsäglich grünen Büchlein aus dem Stapel blinzelte!

Muss ich mich da jetzt auch noch durchackern? Ja… Und hier:

[SR 748.222.1]

Vielleicht doch lieber das hier:

[SR 748.126.1]

Recht stark praxisbezogen war / ist auch die VVR – ja, auch für Flugzeuge gelten gewisse Regeln. Zum Beispiel, dass unterhalb von 10’000ft AMSL (also rund 3’300m ü.M.) ein Tempolimit von 250ktas (rund 460km/h) gilt. 8-D

[SR 748.121.11]

Ach und dann gibts da auch eine Verordnung mit Bildern drin? (Hat jemand da draussen ein anderes Beispiel für Bilder in den „grünen Gesetzen“?)

[SR 748.215.3]

Etwas weniger betroffen bin ich (vorerst?) von der Verordnung vom 23. Februar 1994 über lärmbedingte Betriebseinschränkungen für Strahlflugzeuge [SR 748.121.12]. Dafür ist SR 748.112.11 (Verordnung vom 28. September 2007 [grml] über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL) ) sicher ein Thema für jede/n Pilot/in, genauso wie die Verordnung vom 22. Januar 1960 über die Rechte und Pflichten des Kommandanten eines Luftfahrzeuges [748.225.1].

Erwähnte ich schon die supranationalen Schriften, zB. das Chicagoer Abkommen, die Warschauer Abkommen, die Montrealer Übereinkommen…? Nein? Naja, die werden dann erst in einem höheren Semester behandelt – sind aber natürlich auch abschlussrelevant! Jesses…

Dieser Beitrag wurde unter PPL abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar